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verfahrensrecht:anfechtung_der_ablehnung_der_vollstreckbarerklaerung_durch_den_notar

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Anfechtung der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung durch den Notar

§ 796c (2) der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt das Verfahren zur Anfechtung der Ablehnung der Vollstreckbarerklärung durch den Notar.

§ 796c (2) ZPO

Lehnt der Notar die Vollstreckbarerklärung ab, ist dies zu begründen. Die Ablehnung durch den Notar kann mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem nach § 796b Abs. 1 zuständigen Gericht angefochten werden.

siehe auch

§ 796c ZPO → Vollstreckbarerklärung durch einen Notar
Regelt die Möglichkeit, dass ein Vergleich durch einen Notar für vollstreckbar erklärt werden kann, sofern die Parteien zustimmen.

verfahrensrecht/anfechtung_der_ablehnung_der_vollstreckbarerklaerung_durch_den_notar.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/12 19:09 von 127.0.0.1