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Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:unabhaengige_verwertungseinrichtung

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Unabhängige Verwertungseinrichtung

§ 4 des Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) definiert, was eine unabhängige Verwertungseinrichtung ist und welche gesetzlichen Bestimmungen auf sie angewendet werden.

§ 4 (1) VGG → Definition der unabhängigen Verwertungseinrichtung
Beschreibt die Merkmale, die eine Organisation als unabhängige Verwertungseinrichtung kennzeichnen.

§ 4 (2) VGG → Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf unabhängige Verwertungseinrichtungen
Erklärt, welche Bestimmungen des VGG auf unabhängige Verwertungseinrichtungen angewendet werden.

siehe auch

VGG, Teil 1 → Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Definiert die grundlegenden Begriffe und den Anwendungsbereich des Gesetzes, einschließlich der Definitionen für Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen, Rechtsinhaber, Berechtigte, Mitglieder, Außenstehende und Nutzer.

urheberrecht/unabhaengige_verwertungseinrichtung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/12 09:32 von mfreund