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urheberrecht:anwendung_der_gesetzlichen_bestimmungen_auf_unabhaengige_verwertungseinrichtungen

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Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf unabhängige Verwertungseinrichtungen

§ 4 (2) des Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) erklärt, welche Bestimmungen des VGG auf unabhängige Verwertungseinrichtungen angewendet werden.

§ 4 (2) VGG

Für die unabhängige Verwertungseinrichtung gelten die §§ 36, 54, 55 und 56 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 und 7 bis 9 entsprechend. Für die Aufsicht ist § 91 maßgeblich.

siehe auch

§ 4 VGG → Unabhängige Verwertungseinrichtung
Definiert, was eine unabhängige Verwertungseinrichtung ist und welche gesetzlichen Bestimmungen auf sie angewendet werden.

urheberrecht/anwendung_der_gesetzlichen_bestimmungen_auf_unabhaengige_verwertungseinrichtungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/12 09:32 von mfreund