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§ 44b des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken [UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 → Gesetzlich erlaubte Nutzungen.
§ 44b (1) UrhG → Definition von Text und Data Mining
Definiert Text und Data Mining als die automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken zur Gewinnung von Informationen über Muster, Trends und Korrelationen.
§ 44b (2) UrhG → Zulässigkeit von Vervielfältigungen für Text und Data Mining
Erlaubt Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining, mit der Bedingung, dass diese gelöscht werden, wenn sie nicht mehr erforderlich sind.
§ 44b (3) UrhG → Nutzungsvorbehalt durch Rechtsinhaber
Beschreibt die Bedingungen, unter denen ein Rechtsinhaber die Nutzung für Text und Data Mining vorbehalten kann, insbesondere die Notwendigkeit eines maschinenlesbaren Nutzungsvorbehalts bei online zugänglichen Werken.
§ 60d UrhG → Text und Data Mining für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung
Regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken für wissenschaftliche Forschungszwecke.
UrhG, Abschnitt 6, Unterabschnitt 1 → Gesetzlich erlaubte Nutzungen
Behandelt die gesetzlich erlaubten Nutzungen von Werken, wie vorübergehende Vervielfältigungshandlungen und die Nutzung für den Unterricht.
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