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urheberrecht:definition_von_text_und_data_mining

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Definition von Text und Data Mining

§ 44b (1) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) definiert Text und Data Mining als die automatisierte Analyse von digitalen oder digitalisierten Werken zur Gewinnung von Informationen über Muster, Trends und Korrelationen.

§ 44b (1) UrhG

Text und Data Mining ist die automatisierte Analyse von einzelnen oder mehreren digitalen oder digitalisierten Werken, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends und Korrelationen zu gewinnen.

siehe auch

§ 44b UrhG → Text und Data Mining
Regelt die Bedingungen und Einschränkungen für das Text und Data Mining von digitalen oder digitalisierten Werken.

urheberrecht/definition_von_text_und_data_mining.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/29 12:34 von mfreund