Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:recht_auf_eine_sicherungskopie_eines_computerprogramms

finanzcheck24.de

Recht auf eine Sicherungskopie eines Computerprogramms

§ 69d (2) UrhG

Die Erstellung einer Sicherungskopie durch eine Person, die zur Benutzung des Programms berechtigt ist, darf nicht vertraglich untersagt werden, wenn sie für die Sicherung künftiger Benutzung erforderlich ist. Für Vervielfältigungen zum Zweck der Erhaltung sind § 60e Absatz 1 und 6 sowie § 60f Absatz 1 und 3 anzuwenden.

siehe auch

urheberrecht/recht_auf_eine_sicherungskopie_eines_computerprogramms.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1