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urheberrecht:nutzungsrechte_fuer_noch_nicht_bekannte_nutzungsarten

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Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten

§ 31 UrhG → Einräumung von Nutzungsrechten

Eine wirksame Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten setzte eine eindeutige Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung solcher Nutzungsrechte oder eine angemessene Beteiligung des Berechtigten an den Erlösen aus deren Verwertung voraus; auch eine Einräumung von Nutzungsrechten für unbekannte Nutzungsarten an Filmwerken durch Filmurheber an Filmhersteller war nur unter dieser Voraussetzung gültig.1)

Bei einer Vereinbarung, die keine angemessene Beteiligung des Urhebers an den Erlösen aus der Verwertung unbekannter Nutzungsarten vorsieht, ist eine eindeutige Erklärung des Berechtigten hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsrechte für unbekannte Nutzungsarten nur anzunehmen, wenn bei der Festlegung der Vergütung erkennbar erörtert und berücksichtigt wurde, dass mit ihr auch die Einräumung dieser Rechte abgegolten ist.2)

Bis zum Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes am 1. Januar 1966 konnten zwar Nutzungsrechte für noch nicht bekannte Nutzungsarten wirksam eingeräumt werden3). Es gab bis zu diesem Zeitpunkt keine Vorschrift, der zufolge - wie nach der vom 1. Januar 1966 bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Regelung des § 31 Abs. 4 UrhG - die Einräumung von Nutzungsrechten für noch nicht bekannte Nutzungsarten sowie Verpflichtungen hierzu unwirksam war. Das Recht des Urhebers konnte nach § 8 Abs. 3 LUG und § 10 Abs. 3 KUG vielmehr unbeschränkt auf andere übertragen werden.4)

siehe auch

1)
BGH, Urt. v. 28. Oktober 2010 - I ZR 85/09; m.V.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 18/09 Rn. 16 bis 27 - Der Frosch mit der Maske
2)
BGH, Urt. v. 28. Oktober 2010 - I ZR 85/09; m.V.a. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - I ZR 18/09 Rn. 39 - Der Frosch mit der Maske
3)
vgl. BGH, Urteil vom 5. Juni 1985 - I ZR 53/83, GRUR 1986, 62, 66 - GEMA-Vermutung I, insoweit nicht in BGHZ 95, 274 abgedruckt; Urteil vom 15. Oktober 1987 - I ZR 96/85, GRUR 1988, 296, 299 - GEMAVermutung IV
4)
BGH, Urt. v. 28. Oktober 2010 - I ZR 85/09;
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