Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:beschraenkungen_bei_der_vervielfaeltigung_an_bauwerken

finanzcheck24.de

Beschränkungen bei der Vervielfältigung an Bauwerken

§ 59 (2) des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) beschreibt die Beschränkungen bei der Vervielfältigung von Bauwerken.

§ 59 (2) UrhG

Die Vervielfältigungen dürfen nicht an einem Bauwerk vorgenommen werden.

siehe auch

§ 59 UrhG → Werke an öffentlichen Plätzen
Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen befinden, ist zulässig.

urheberrecht/beschraenkungen_bei_der_vervielfaeltigung_an_bauwerken.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/14 20:47 von mfreund