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Dr. Martin Meggle-Freund

urheberrecht:abhaengige_verwertungseinrichtung

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Abhängige Verwertungseinrichtung

§ 3 des Verwertungsgesellschaftsgesetzes (VGG) definiert, was eine abhängige Verwertungseinrichtung ist und wie die gesetzlichen Bestimmungen auf sie angewendet werden.

§ 3 (1) VGG → Definition der abhängigen Verwertungseinrichtung
Beschreibt, dass eine abhängige Verwertungseinrichtung eine Organisation ist, deren Anteile von einer Verwertungsgesellschaft gehalten oder beherrscht werden.

§ 3 (2) VGG → Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen auf abhängige Verwertungseinrichtungen
Erklärt, dass die Bestimmungen des VGG auf abhängige Verwertungseinrichtungen angewendet werden, wenn sie Tätigkeiten einer Verwertungsgesellschaft ausüben.

siehe auch

VGG, Teil 1 → Gegenstand des Gesetzes; Begriffsbestimmungen
Definiert die grundlegenden Begriffe und den Anwendungsbereich des Gesetzes, einschließlich der Definitionen für Verwertungsgesellschaften, abhängige und unabhängige Verwertungseinrichtungen, Rechtsinhaber, Berechtigte, Mitglieder, Außenstehende und Nutzer.

urheberrecht/abhaengige_verwertungseinrichtung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/12 09:23 von mfreund