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Regel 345.2 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Zuweisung der Richter in Übereinstimmung mit Artikel 8 des Übereinkommens.
Die Zuweisung erfolgt in Übereinstimmung mit Artikel 8 des Übereinkommens.
Regel 345 → Zusammensetzung der Spruchkörper und Zuweisung der Klagen
Regelt die Zusammensetzung der Spruchkörper und die Zuweisung der Klagen.
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