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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:zustaendigkeit_des_einheitlichen_patentgerichts

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Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgerichts

Artikel 32 EPGÜ [→ Zuständigkeit des Gerichts] regelt die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts für bestimmte Klagen im Zusammenhang mit Patenten und ergänzenden Schutzzertifikate

siehe auch

Teil 1, Kapitel VI EPGÜ [→ Kapitel VI: Internationale und sonstige Zuständigkeit des Gerichts]
Regelt die internationale und örtliche Zuständigkeit des Gerichts für patentbezogene Streitigkeiten sowie den territorialen Geltungsbereich seiner Entscheidungen.

upc/zustaendigkeit_des_einheitlichen_patentgerichts.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/30 08:50 von mfreund