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Regel 287.7 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) schließt zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt in die Definition von „Patentanwalt“ ein.
Der Ausdruck „Patentanwalt“ schließt auch beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter gemäß nach Artikel 134 Absatz 1 EPÜ ein.
Regel 287 → Anwalt-Mandanten-Privileg
Regelt das Anwalt-Mandanten-Privileg und dessen Anwendung im Verfahren vor dem Gericht.
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