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upc:zugelassene_vertreter_beim_europaeischen_patentamt

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Zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt

Regel 287.7 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) schließt zugelassene Vertreter beim Europäischen Patentamt in die Definition von „Patentanwalt“ ein.

Regel 287.7 EPGVO

Der Ausdruck „Patentanwalt“ schließt auch beim Europäischen Patentamt zugelassene Vertreter gemäß nach Artikel 134 Absatz 1 EPÜ ein.

siehe auch

Regel 287 → Anwalt-Mandanten-Privileg
Regelt das Anwalt-Mandanten-Privileg und dessen Anwendung im Verfahren vor dem Gericht.

upc/zugelassene_vertreter_beim_europaeischen_patentamt.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 06:33 von mfreund