Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:zeitpunkt_der_entscheidung

finanzcheck24.de

Zeitpunkt der Entscheidung

Regel 118.6 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt den Zeitpunkt, zu dem das Gericht die Entscheidung in der Sache erlässt.

Regel 118.6 EPGVO

Das Gericht erlässt die Entscheidung in der Sache so bald wie möglich nach Abschluss der mündlichen Verhandlung. Das Gericht ist gehalten, die Entscheidung in der Sache innerhalb von sechs Wochen nach der mündlichen Verhandlung schriftlich abzusetzen. Das Gericht begründet seine Entscheidung.

siehe auch

Regel 118 EPGVO → Entscheidung in der Sache
Beschreibt die Entscheidung in der Sache und die möglichen Anordnungen des Gerichts.

upc/zeitpunkt_der_entscheidung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/02 16:45 von mfreund