Anzeigen:
Regel 156.3 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Frist zur Zahlung der Kosten.
Die Kosten sind innerhalb der vom Berichterstatter angeordneten Frist zu zahlen.
Regel 156 EPGVO → Weiteres Verfahren
Beschreibt das weitere Verfahren zur Kostenfestsetzung.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de