Anzeigen:
Regel 303.3 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Trennung von Verfahren gegen verschiedene Beklagte.
Ordnet das Gericht eine Verfahrenstrennung gemäß Absatz 2 an, zahlen die Kläger in dem neuen Verfahren eine neue Gerichtsgebühr in Übereinstimmung mit Teil 6, sofern das Gericht nichts anderes bestimmt.
Regel 303 → Mehrere Beklagte
Regelt die Verfahren, wenn mehrere Beklagte beteiligt sind.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de