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Regel 266 [→ Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union ] der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts erlaubt es dem Gericht, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um eine Vorabentscheidung zu ersuchen. Dies kann zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens geschehen, wenn das Gericht der Auffassung ist, dass eine Frage durch den EuGH entschieden werden muss, bevor es ein Urteil erlassen kann. Das Gericht erster Instanz kann dies tun, während das Berufungsgericht dazu verpflichtet ist, wenn es eine solche Frage für entscheidungserheblich hält. Das Gericht muss dabei das in der Verfahrensordnung des EuGH festgelegte Verfahren befolgen.
Regel 266 → Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union
Erlaubt dem Gericht, den Gerichtshof der Europäischen Union um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, und beschreibt das Verfahren für das Ersuchen.
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