Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:vertreter_gemaess_artikel_134_epue

finanzcheck24.de

Vertreter gemäß Artikel 134 EPÜ

Regel 271.3 EPGVO erläutert die Zustellung an zugelassene Vertreter oder Rechtsanwälte gemäß Artikel 134 EPÜ.

Regel 271.3 EPGVO

Für die Zwecke der Zustellung einer Klage auf Nichtigerklärung [Regel 44] oder der Zustellung einer Klage auf Feststellung der Nichtverletzung [Regel 63] schließt die Bezugnahme auf einen Vertreter gemäß Absatz 2(b) oder (c) auch die in Artikel 134 EPÜ definierten zugelassenen Vertreter oder Rechtsanwälte ein, die als bestellte Vertreter für das Patent, welches Gegenstand des Verfahrens ist, im Register für den einheitlichen Patentschutz [Verordnung (EG) Nr. 1257/2012, Artikel 2(e)] oder im nationalen Patentregister [Regel 8.5 (a)] eingetragen sind.

siehe auch

Regel 271 → Zustellung der Klageschrift
Regelt die Zustellung der Klageschrift innerhalb der Vertragsmitgliedstaaten, einschließlich der elektronischen Zustellung und alternativer Zustellmethoden.

upc/vertreter_gemaess_artikel_134_epue.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/26 10:29 von mfreund