Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:verpflichtung_zur_zahlung_von_gerichtsgebuehren

finanzcheck24.de

Verpflichtung zur Zahlung von Gerichtsgebühren

Artikel 70 (1) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht legt fest, dass die Verfahrensparteien zur Zahlung von Gerichtsgebühren verpflichtet sind.

Artikel 70 (1)

Die Verfahrensparteien haben Gerichtsgebühren zu entrichten.

siehe auch

Artikel 70 → Gerichtsgebühren
Regelt die Verpflichtung der Verfahrensparteien zur Zahlung von Gerichtsgebühren und die Konsequenzen bei Nichtzahlung.

upc/verpflichtung_zur_zahlung_von_gerichtsgebuehren.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/22 10:26 von 127.0.0.1