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Ein „Verletzungsgegenstand“ im Patentrecht bezieht sich auf das konkrete Mittel oder Verfahren, das gegen die geschützten Rechte [Artikel 64 EPÜ → Rechte aus dem europäischen Patent ] eines Patentinhabers verstößt. Dabei kann es sich um ein Produkt oder einen Prozess handeln, der ohne Erlaubnis des Patentinhabers hergestellt, verwendet, verkauft oder angeboten wird.
Artikel 64 EPÜ → Rechte aus dem europäischen Patent
Legt die Rechte fest, die aus einem europäischen Patent resultieren.
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