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upc:verletzungsgegenstand

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Verletzungsgegenstand

Ein „Verletzungsgegenstand“ im Patentrecht bezieht sich auf das konkrete Mittel oder Verfahren, das gegen die geschützten Rechte [Artikel 64 EPÜ → Rechte aus dem europäischen Patent ] eines Patentinhabers verstößt. Dabei kann es sich um ein Produkt oder einen Prozess handeln, der ohne Erlaubnis des Patentinhabers hergestellt, verwendet, verkauft oder angeboten wird.

siehe auch

Artikel 64 EPÜ → Rechte aus dem europäischen Patent
Legt die Rechte fest, die aus einem europäischen Patent resultieren.

upc/verletzungsgegenstand.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/15 07:36 von mfreund