Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:verhaeltnismaessigkeit_der_abhilfemassnahmen

finanzcheck24.de

Verhältnismäßigkeit der Abhilfemaßnahmen

Artikel 64 (4) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt, wie das Gericht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen berücksichtigt.

Artikel 64 (4)

Bei der Prüfung eines Antrags auf Anordnung von Abhilfemaßnahmen nach diesem Artikel berücksichtigt das Gericht das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit zwischen der Schwere der Verletzung und den anzuordnenden Abhilfemaßnahmen, die Bereitschaft des Verletzers, das Material in einen nichtverletzenden Zustand zu versetzen, sowie die Interessen Dritter.

siehe auch

Artikel 64 → Abhilfemaßnahmen im Rahmen von Verletzungsverfahren
Regelt die Abhilfemaßnahmen, die das Gericht im Rahmen von Verletzungsverfahren anordnen kann.

upc/verhaeltnismaessigkeit_der_abhilfemassnahmen.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/22 10:23 von 127.0.0.1