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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:verfahren_fuer_einstweilige_massnahmen

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Verfahren für einstweilige Maßnahmen

In der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) sind einstweilige Maßnahmen in Teil 3 [→ Einstweilige Maßnahmen] geregelt.

Regel 205 [→ Verfahrensabschnitte (summarisches Verfahren)] legt fest, dass einstweilige Maßnahmen im Wege des summarischen Verfahrens durchgeführt werden, das ein schriftliches und ein mündliches Verfahren umfasst.

siehe auch

EPGVO, Teil 3 → Einstweilige Maßnahmen
Regelt die Durchführung und Anforderungen für einstweilige Maßnahmen im Rahmen des Einheitlichen Patentgerichts.

upc/verfahren_fuer_einstweilige_massnahmen.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/20 07:58 von mfreund