Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:unzulaessigkeit_der_berufung_bei_nichterfuellung_der_anforderungen

finanzcheck24.de

Unzulässigkeit der Berufung bei Nichterfüllung der Anforderungen

Regel 229.4 EPGVO beschreibt die Unzulässigkeit der Berufung, wenn bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden.

Regel 229.4 EPGVO

Hat der Berufungskläger die Anforderungen der Regeln 225, 227 und 228 nicht erfüllt und behebt er die Mängel nicht oder entrichtet er die Gebühr nicht, unterrichtet die Kanzlei den Präsidenten des Berufungsgerichts, der die Berufung durch Versäumnisentscheidung als unzulässig zurückweist. Er kann dem Berufungskläger vorab rechtliches Gehör gewähren.

siehe auch

Regel 229 → Prüfung der Formerfordernisse der Berufungsschrift
Beschreibt das Verfahren zur Prüfung der Formerfordernisse der Berufungsschrift.

upc/unzulaessigkeit_der_berufung_bei_nichterfuellung_der_anforderungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 09:54 von mfreund