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Artikel 16 (1) der Satzung des einheitlichen Patentgerichts (EPGS) beschreibt die Aufgaben und die Unterstellung der Beamten und Bediensteten des Gerichts.
Die Beamten und sonstigen Bediensteten des Gerichts unterstützen den Präsidenten des Berufungsgerichts, den Präsidenten des Gerichts erster Instanz, die Richter und den Kanzler. Sie unterstehen dem Kanzler unter Aufsicht des Präsidenten des Berufungsgerichts und des Präsidenten des Gerichts erster Instanz.
Artikel 16 EPGS → Personal
Regelt die Unterstützung der Gerichtsfunktionäre durch die Beamten und Bediensteten sowie die Erstellung des Statuts für diese.
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