Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:uebersetzung_der_akte

finanzcheck24.de

Übersetzung der Akte

Regel 232 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Anforderungen an die Übersetzung der Akte im Berufungsverfahren.

Regel 232.1 → Anordnung zur Übersetzung
Beschreibt die Anordnung des Berichterstatters zur Übersetzung von Unterlagen in die Verfahrenssprache vor dem Berufungsgericht.

Regel 232.2 → Versäumnisentscheidung bei Nichterfüllung
Regelt die Möglichkeit einer Versäumnisentscheidung, wenn Übersetzungen nicht innerhalb der festgesetzten Frist eingereicht werden.

Regel 232.3 → Berücksichtigung von Übersetzungskosten
Erläutert die Möglichkeit, nachgewiesene Übersetzungskosten bei der Festsetzung der Kosten zu berücksichtigen.

siehe auch

EPGVO, Teil 4, Kapitel 1, Abschnitt 1 → Berufungsschrift, Berufungsbegründung
Beschreibt die Anforderungen an die Berufungsschrift und die Berufungsbegründung, einschließlich der Fristen für die Einreichung, der Angaben zu den Parteien und der Begründung der Berufung.

upc/uebersetzung_der_akte.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 09:56 von mfreund