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upc:ruecknahme_der_klage

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Rücknahme der Klage

Regel 265 EPGVO → Rücknahme
Erlaubt dem Kläger, die Rücknahme seiner Klage zu beantragen, und beschreibt die Bedingungen und Folgen der Rücknahme.

upc/ruecknahme_der_klage.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/24 07:04 von mfreund