Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:prozesskostenhilfefaehige_kosten

finanzcheck24.de

Prozesskostenhilfefähige Kosten

Regel 376 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt fest, welche Kosten durch Prozesskostenhilfe abgedeckt werden können.

Regel 376.1 EPGVO → Abgedeckte Kosten
Beschreibt die Kosten, die durch die Prozesskostenhilfe ganz oder teilweise abgedeckt werden können.

Regel 376.2 EPGVO → Kosten bei Verfahrensverlust
Regelt die Abdeckung der Kosten durch Prozesskostenhilfe, wenn der Antragsteller das Verfahren verliert.

siehe auch

EPGVO, Teil 6 → Gebühren und Prozesskostenhilfe
Legt die Anforderungen an die Zahlung der Gerichtsgebühren, die Erstattung von Gebühren und die Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe fest.

upc/prozesskostenhilfefaehige_kosten.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/19 08:38 von mfreund