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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:nicht_moegliche_zustellung

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Nicht mögliche Zustellung

Regel 274.4 EPGVO beschreibt das Vorgehen, wenn eine Zustellung gemäß den vorgesehenen Verfahren nicht möglich ist.

Regel 274.4 EPGVO

Ist eine Zustellung gemäß Absatz 1 aus irgendeinem Grund nicht möglich, teilt die Kanzlei dies dem Kläger mit.

siehe auch

Regel 274 → Zustellung außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten
Regelt die Zustellung einer Klageschrift außerhalb der Vertragsmitgliedstaaten und beschreibt die verschiedenen Verfahren, die dafür genutzt werden können.

upc/nicht_moegliche_zustellung.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/26 10:34 von mfreund