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upc:neubesetzung_bei_vorzeitigem_amtsende

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Neubesetzung bei vorzeitigem Amtsende

Artikel 13 (4) der Satzung des einheitlichen Patentgerichts (EPGS) erklärt das Verfahren zur Neubesetzung des Amtes bei vorzeitigem Ende der Amtszeit.

Artikel 13 (4) EPGS

Endet die Amtszeit des Präsidenten des Berufungsgerichts vor ihrem Ablauf, so wird das Amt für die verbleibende Zeit neu besetzt.

siehe auch

Artikel 13 EPGS → Präsident des Berufungsgerichts
Regelt die Wahl, Aufgaben und Amtszeit des Präsidenten des Berufungsgerichts.

upc/neubesetzung_bei_vorzeitigem_amtsende.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/03 07:48 von mfreund