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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:leitung_durch_den_vorsitzenden_richter

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Leitung durch den Vorsitzenden Richter

Regel 112 (1) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt, dass die mündliche Verhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters stattfindet.

Regel 112 (1) EPGVO

Die mündliche Verhandlung findet unter der Leitung des Vorsitzenden Richters statt.

siehe auch

Regel 112 EPGVO → Durchführung der mündlichen Verhandlung
Legt fest, dass die mündliche Verhandlung unter der Leitung des Vorsitzenden Richters stattfindet und beschreibt die Anhörung der mündlichen Ausführungen der Parteien sowie die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen.

upc/leitung_durch_den_vorsitzenden_richter.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1