Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:kosten_der_uebersetzungen

finanzcheck24.de

Kosten der Übersetzungen

Artikel 4 (3) Verordnung (EU) Nr. 1260/2012

Die Kosten für die in den Absätzen 1 und 2 genannten Übersetzungen sind vom Patentinhaber zu tragen.

siehe auch

Artikel 4 (3) Verordnung (EU) Nr. 1260/2012 → Übersetzungen im Falle eines Rechtsstreits

upc/kosten_der_uebersetzungen.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1