Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:kosten_der_massnahmen_bei_patentverletzung

finanzcheck24.de

Kosten der Maßnahmen bei Patentverletzung

Artikel 64 (3) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht legt fest, dass die Maßnahmen auf Kosten des Verletzers durchgeführt werden.

Artikel 64 (3)

Das Gericht ordnet an, dass die betreffenden Maßnahmen auf Kosten des Verletzers durchgeführt werden, es sei denn, es werden besondere Gründe geltend gemacht, die dagegen sprechen.

siehe auch

Artikel 64 → Abhilfemaßnahmen im Rahmen von Verletzungsverfahren
Regelt die Abhilfemaßnahmen, die das Gericht im Rahmen von Verletzungsverfahren anordnen kann.

upc/kosten_der_massnahmen_bei_patentverletzung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/22 10:23 von 127.0.0.1