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upc:klage_auf_nichtigerklaerung_und_nachfolgende_verletzungsklage_vor_einer_lokal-_oder_regionalkammer

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Klage auf Nichtigerklärung und nachfolgende Verletzungsklage vor einer Lokal- oder Regionalkammer

Regel 75 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt das Verfahren, wenn eine Klage auf Nichtigerklärung bei der Zentralkammer eingereicht wird und anschließend eine Verletzungsklage bei einer Lokal- oder Regionalkammer erhoben wird.

Regel 75 (1) EPGVO → Einreichung der Klage auf Nichtigerklärung und nachfolgende Verletzungsklage
Beschreibt das Verfahren, wenn ein Kläger eine Klage auf Nichtigerklärung bei der Zentralkammer eingereicht hat und der Beklagte oder ein berechtigter Lizenznehmer anschließend eine Verletzungsklage bei einer Lokal- oder Regionalkammer einreicht.

Regel 75 (2) EPGVO → Benachrichtigung und Verfahrenskoordination
Regelt die Benachrichtigung des Präsidenten des Gerichts erster Instanz und der Vorsitzenden Richter der betroffenen Spruchkörper über die anhängigen Klagen.

Regel 75 (3) EPGVO → Aussetzung des Nichtigkeitsverfahrens
Legt fest, dass das Nichtigkeitsverfahren bis zur Entscheidung über die Verletzungsklage ausgesetzt wird, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.

Regel 75 (4) EPGVO → Erwägungen zur Verfahrensaussetzung
Beschreibt die Erwägungen des für die Verletzungsklage zuständigen Spruchkörpers hinsichtlich des Fortschritts des Nichtigkeitsverfahrens vor der Aussetzung.

Regel 75 (5) EPGVO → Verfahren gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens
Regelt die Anwendung der Regeln 33 und 34 im Falle einer Entscheidung gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe a des Übereinkommens.

Regel 75 (6) EPGVO → Verfahren gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe b oder c des Übereinkommens
Regelt die Anwendung der Regeln 37.4 und 39 bis 41 im Falle einer Entscheidung gemäß Artikel 33 Absatz 3 Buchstabe b oder c des Übereinkommens.

siehe auch

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/klage_auf_nichtigerklaerung_und_nachfolgende_verletzungsklage_vor_einer_lokal-_oder_regionalkammer.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1