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upc:instanzenzug

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Instanzenzug

Der Instanzenzug des Einheitspatentgerichts (EPG) umfasst zwei Stufen: die erste Instanz, bestehend aus Lokalkammern, Regionalkammern und der Zentralkammer mit Sitz in Paris sowie Nebenstellen in München und Mailand, und das Berufungsgericht mit Sitz in Luxemburg. Die Kammern der ersten Instanz sind für Streitigkeiten wie Patentverletzungen oder Nichtigkeitsklagen zuständig, während das Berufungsgericht die Überprüfung dieser Entscheidungen auf Rechts- und Tatsachenfehler übernimmt. Entscheidungen des Berufungsgerichts sind endgültig.

Eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist nur im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens möglich, wenn Fragen zur Auslegung von EU-Recht geklärt werden müssen.

siehe auch

upc/instanzenzug.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/02 08:07 von mfreund