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Artikel 12 (4) des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Geschäftsordnung des Verwaltungsausschusses.
Der Verwaltungsausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.
Artikel 12 → Verwaltungsausschuss
Regelt die Zusammensetzung, Stimmrechte und Entscheidungsverfahren des Verwaltungsausschusses.
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