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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:frist_fuer_die_erwiderung_auf_die_anschlussberufung_bei_kuerzerer_frist

finanzcheck24.de

Frist für die Erwiderung auf die Anschlussberufung bei kürzerer Frist

Regel 238.2 EPGVO regelt die Frist für die Einreichung der Erwiderung auf die Anschlussberufung, wenn die Anschlussberufung gemäß den Regeln 237 und 235.2 zugestellt wurde.

Regel 238.2 EPGVO

Der Berufungskläger kann innerhalb von 15 Tagen nach Zustellung der Anschlussberufungsschrift gemäß den Regeln 237 und 235.2 eine Erwiderung auf die Anschlussberufung einreichen, in der auf die in der Anschlussberufungsschrift vorgebrachten Berufungsgründe Stellung zu nehmen ist.

siehe auch

Regel 238 → Erwiderung auf eine Anschlussberufung und weiterer Ablauf
Beschreibt die Einreichung der Erwiderung auf eine Anschlussberufung und den weiteren Verfahrensablauf.

upc/frist_fuer_die_erwiderung_auf_die_anschlussberufung_bei_kuerzerer_frist.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/20 10:15 von mfreund