Regel 23 EPGVO → Einreichung der Klageerwiderung
Legt fest, dass der Beklagte die Klageerwiderung innerhalb von drei Monaten nach Zustellung der Klageschrift einreichen muss.
upc/frist_fuer_die_einreichung_der_klageerwiderung.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/23 18:28 von mfreund