Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:fragen_durch_die_parteien

finanzcheck24.de

Fragen durch die Parteien

Regel 178.5 EPGVO erlaubt es den Parteien, unter der Leitung des Vorsitzenden Richters dem Zeugen Fragen zu stellen.

Regel 178.5 EPGVO

Unter der Leitung des Vorsitzenden Richters dürfen die Parteien dem Zeugen Fragen stellen. Der Vorsitzende Richter kann alle Fragen untersagen, die nicht auf die Erhebung zulässiger Beweismittel gerichtet sind.

siehe auch

Regel 178 → Vernehmung von Zeugen
Beschreibt den Ablauf der Vernehmung von Zeugen, einschließlich der Feststellung der Identität des Zeugen und der Abgabe einer Erklärung zur Wahrheit der Aussage.

upc/fragen_durch_die_parteien.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/03 08:28 von mfreund