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Die Gerichtsgebühren werden vom Verwaltungsausschuss festgesetzt und umfassen eine Festgebühr in Kombination mit einer streitwertabhängigen Gebühr [Artikel 36 (3) → Festsetzung der Gerichtsgebühren].
Artikel 36 (3) → Festsetzung der Gerichtsgebühren
Die Gerichtsgebühren werden vom Verwaltungsausschuss festgesetzt und umfassen eine Festgebühr in Kombination mit einer streitwertabhängigen Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird regelmäßig überprüft, um einen fairen Zugang zum Recht zu gewährleisten.
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