Anzeigen:
Artikel 7 (5) des Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht beschreibt die Errichtung von Regionalkammern für zwei oder mehr Vertragsmitgliedstaaten.
Für zwei oder mehr Vertragsmitgliedstaaten wird auf deren Antrag hin im Einklang mit der Satzung eine Regionalkammer errichtet. Diese Vertragsmitgliedstaaten benennen den Sitz der betreffenden Kammer. Die Regionalkammer kann an unterschiedlichen Orten tagen.
Artikel 7 → Gericht erster Instanz
Regelt die Struktur und Organisation des Gerichts erster Instanz, einschließlich der Zentralkammer, Lokalkammern und Regionalkammern.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de