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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:entziehung_der_prozesskostenhilfe

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Entziehung der Prozesskostenhilfe

Regel 380 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) beschreibt die Bedingungen und Verfahren zur Entziehung der Prozesskostenhilfe.

Regel 380.1 EPGVO → Änderung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers
Beschreibt die Möglichkeit der Entziehung der Prozesskostenhilfe bei Änderung der wirtschaftlichen Lage des Antragstellers.

Regel 380.2 EPGVO → Fehlerhafte Angaben und Informationspflicht
Regelt die Entziehung der Prozesskostenhilfe bei fehlerhaften Angaben oder Verletzung der Informationspflicht durch den Antragsteller.

Regel 380.3 EPGVO → Begründung der Entziehungsanordnung
Beschreibt die Anforderungen an die Begründung einer Anordnung zur Entziehung der Prozesskostenhilfe.

siehe auch

EPGVO, Teil 6 → Gebühren und Prozesskostenhilfe
Legt die Anforderungen an die Zahlung der Gerichtsgebühren, die Erstattung von Gebühren und die Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe fest.

upc/entziehung_der_prozesskostenhilfe.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/19 08:51 von mfreund