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Regel 380.3 EPGVO beschreibt die Anforderungen an die Begründung einer Anordnung zur Entziehung der Prozesskostenhilfe.
Die Anordnung, mit der die Prozesskostenhilfe entzogen wird, ist mit Gründen zu versehen.
Regel 380 → Entziehung der Prozesskostenhilfe
Beschreibt die Bedingungen und Verfahren zur Entziehung der Prozesskostenhilfe.
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