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Regel 302.2 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Entscheidung des Gerichts über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren bei Trennung von Verfahren.
Ordnet das Gericht eine Trennung des Verfahrens an, entscheidet es gemäß Teil 6 über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren.
Regel 302 → Mehrere Kläger oder Patente
Regelt die Verfahren, wenn mehrere Kläger oder mehrere Patente beteiligt sind.
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