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upc:entscheidung_ueber_neue_gerichtsgebuehren

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Entscheidung über neue Gerichtsgebühren

Regel 302 (2) der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Entscheidung des Gerichts über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren im Falle einer Trennung des Verfahrens.

Regel 302 (2) EPGVO

Ordnet das Gericht eine Trennung des Verfahrens an, entscheidet es gemäß Teil 6 über die Zahlung neuer Gerichtsgebühren.

siehe auch

Regel 302 EPGVO → Mehrere Kläger oder Patente
Erlaubt dem Gericht, Verfahren mit mehreren Klägern oder in Bezug auf mehrere Patente in getrennten Verfahren zu verhandeln und beschreibt die Bedingungen für die Trennung oder Zusammenführung von Verfahren.

upc/entscheidung_ueber_neue_gerichtsgebuehren.txt · Zuletzt geändert: 2024/09/25 09:04 von 127.0.0.1