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Dr. Martin Meggle-Freund

upc:entscheidung_ueber_die_parteiaenderung

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Entscheidung über die Parteiänderung

Regel 310.4 der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) regelt die Entscheidung des Gerichts darüber, wer als Partei hinzugefügt wird oder an die Stelle einer Partei tritt.

Regel 310.4 EPGVO

Das Gericht entscheidet gemäß Regel 305, wer als Partei hinzugefügt wird oder an die Stelle einer Partei tritt und Regel 306 gilt entsprechend.

siehe auch

Regel 310 → Tod oder Auflösung einer Partei
Regelt das Verfahren bei Tod oder Auflösung einer Partei.

upc/entscheidung_ueber_die_parteiaenderung.txt · Zuletzt geändert: 2024/12/07 07:02 von mfreund