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Artikel 10 (1) Satz 1 des Übereinkommens beschreibt die Einrichtung einer Kanzlei am Sitz des Berufungsgerichts.
Am Sitz des Berufungsgerichts wird eine Kanzlei eingerichtet.
Artikel 10 (1) → Einrichtung der Kanzlei am Berufungsgericht
Beschreibt die Einrichtung und Aufgaben der Kanzlei am Sitz des Berufungsgerichts.
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