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Regel 207.1 EPGVO erlaubt einer Person, die eine einstweilige Maßnahme gegen sich erwartet, eine Schutzschrift einzureichen.
Hält eine Person, die gemäß Artikel 47 des Übereinkommens zur Einleitung des Verfahrens berechtigt ist, es für wahrscheinlich, dass in naher Zukunft ein Antrag auf einstweilige Maßnahmen gegen sie als Antragsgegner bei Gericht gestellt werden könnte, kann sie eine Schutzschrift einreichen.
Regel 207 → Schutzschrift
Erlaubt einer Person, die eine einstweilige Maßnahme gegen sich erwartet, eine Schutzschrift einzureichen, und beschreibt die Anforderungen an die Schutzschrift.
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