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upc:einheitliches_gerichtssystem

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Einheitliches Gerichtssystem

Das Einheitliche Gerichtssystem ist ein grenzüberschreitendes Rechtssystem, das im Rahmen des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) geschaffen wurde, um ein zentrales Gericht [EPG → Einheitliches Patentgericht] für Streitigkeiten über europäische Patente mit einheitlicher Wirkung zu etablieren, wodurch Patentinhaber europaweit in einem einzigen Verfahren ihre Rechte durchsetzen oder verteidigen können.

Nach der Bestimmung des Artikel 3 EPGÜ fallen auch klassische Europäische Patente, die vor oder nach dem Inkrafttreten des EPGÜ erteilt wurden, ohne Opt-out automatisch in die Zuständigkeit des EPG. Patentinhaber, die keine explizite Entscheidung treffen, unterliegen somit dem einheitlichen Gerichtssystem für die Durchsetzung und Anfechtung ihrer Patente. Die Möglichkeit des Opt-outs sorgt jedoch für eine gewisse Flexibilität, indem sie Inhabern klassischer Patente ermöglicht, selbst zu entscheiden, welche Gerichtsbarkeit sie bevorzugen.

siehe auch

EPGÜ → Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht
Internationales Abkommen, das die Schaffung eines zentralen Gerichts für Patentstreitigkeiten in Europa vorsieht und die einheitliche Durchsetzung von Patenten in den teilnehmenden EU-Staaten ermöglicht.

EPGVO → Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts
Regelwerk, das die Verfahren und Abläufe des Gerichts definiert, das für die Durchsetzung und das Verfahren von Patentstreitigkeiten innerhalb des Europäischen Patentgerichts-Systems zuständig ist.

upc/einheitliches_gerichtssystem.txt · Zuletzt geändert: 2024/10/19 10:49 von mfreund