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Artikel 5 (4) der Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 verpflichtet die Kommission, das Funktionieren der geltenden Beschränkungen zu bewerten und gegebenenfalls Vorschläge vorzulegen.
Die Kommission bewertet in ihrem Bericht nach Artikel 16 Absatz 1 das Funktionieren der geltenden Beschränkungen und legt — sofern erforderlich — geeignete Vorschläge vor.
Artikel 5 Verordnung (EU) Nr. 1257/2012 → Einheitlicher Schutz
Beschreibt die Wirkungen eines Europäischen Patents mit einheitlicher Wirkung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten.
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