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Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

upc:beweismittel_der_prozesskostenhilfe

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Beweismittel

Regel 378A der Verfahrensordnung des Einheitlichen Patentgerichts (EPGVO) legt die Anforderungen an die Beweismittel fest, die dem Antrag auf Prozesskostenhilfe beizufügen sind.

Regel 378A.1 EPGVO → Erforderliche Beweismittel
Beschreibt die erforderlichen Beweismittel, die dem Antrag auf Prozesskostenhilfe beizufügen sind.

Regel 378A.2 EPGVO → Zusätzliche Beweismittel
Regelt die Einreichung zusätzlicher Beweismittel und die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung.

siehe auch

EPGVO, Teil 6 → Gebühren und Prozesskostenhilfe
Legt die Anforderungen an die Zahlung der Gerichtsgebühren, die Erstattung von Gebühren und die Bedingungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe fest.

upc/beweismittel_der_prozesskostenhilfe.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/19 08:45 von mfreund