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upc:berufungsinstanz

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Berufungsinstanz

Artikel 73 → Berufung
Parteien können gegen Entscheidungen des Gerichts erster Instanz innerhalb von zwei Monaten Berufung einlegen.

upc/berufungsinstanz.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/16 22:11 von mfreund