Anzeigen:
Regel 97.6 EPGVO beschreibt die Benachrichtigung des Amtes über die Entscheidung über den Antrag bzw. die Berufung.
Die Kanzlei benachrichtigt das Amt so bald wie möglich über die Entscheidung über den Antrag bzw. über die Berufung.
Regel 97 → Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung des Amtes, einen Antrag auf einheitliche Wirkung abzulehnen
Behandelt den Antrag auf Aufhebung einer Entscheidung des Europäischen Patentamts, einen Antrag auf einheitliche Wirkung abzulehnen.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de